Sie sind hier : Startseite →  AEG Telefunken→  AEG Tondokumente→  Warum als Datei per "ftp"

Viele Fragen und einige Antworten

Immer wieder kommen Fragen, warum wir das nicht auf youtube einstellen oder facebook oder sonstwo irgendwo im Internet. Auch werden oft Fragen gestellt, bei "anderen" könne man das im Browser anklicken und mit einem Klick streamen.

Dazu folgendes Wissen : Hier in Deutschland gelten andere Gesetze als im Ausland und das Verklagen geht ganz einfach.
.

Unser Museum ist kein Rundfunksender

Durch den Kontakt mit unserem gemeinnützigen Wiesbadener Lokalsender Radio Rheinwelle bin ich darüber informiert worden, wie schwer es ist, im Internet legal einen Streaming Dienst anzubieten. Wenn Sie das tun, unterliegen Sie ganz plötzlich den deutschen Medien- und Rundfunkgesetzen.

Und diese Gesetze sagen Ihnen ziemlich genau, was Sie dürfen und was nicht. Das alles ist ein Erbe aus der Zeit, aus der auch ein Teil unserer Dokumentationen stammt, aus dem 3. Reich. Damals wurde der Rundfunk nämlich mißbraucht, um das Volk geschickt zu indoktrinieren. Nach Kriegsende 1945 haben die Alliierten beschlossen, daß soetwas nie wieder vorkommen dürfe und einige sehr gute Formulierungen im Gesetz vorgegeben. Daran war dann ja auch im Dezember 1961 das sogenannte Adenauer Fernsehen der Bundesregierung gescheitert.

Wenn Sie also Streaming Dienste im Internet anbieten
, "machen" sie quasi Radio. Wenn Sie kluger Weise versuchen, sich das Gesetz mal "rein zu ziehen", das alleine dauert mehrere Nächte, dann verstehen Sie, daß Sie erstmal nichts verstanden haben.

Wichtig ist, haben Sie ein privates Filmchen gedreht, dann dürfen Sie den Film im Internet als Streaming Datei anbieten. Es spielt übrigens keine Rolle, wo Sie das tun, ob auf deutschen oder ausländischen Servern.

Haben Sie mehrere längere Filme in Ihrem Streaming-Angebot, dann wird es schon "mehrdeutig". Doch wo kein Kläger, da auch kein Richter, außer Sie legen sich mit einer Institution an, der GEMA zum Beispiel. Und die finden auch in Ihrer privaten Musik ein paar Takte, die eindeutig irgend einem völlig unbekannten Künstler oder Komponisten zuzuordnen sind.

Jetzt müssen ganz plötzlich "Sie" beweisen, daß da nicht doch hunderttausende von Download-Streams getätigt worden sind, wie es Ihnen eine Horde von geldgierigen Anwälten vorwerfen wird. Denn jetzt fängt der Zirkus an.

Bis Sie den ganzen juristischen Zirkus übestanden haben - mit mehr oder weniger vielen Blessuren und finanziellen Belastungen und sich einer dieser dubiosen geldgierigen Rechtsanwälte - es war dieser Freiherr von Grafenreuth - im Gefängnis aufhängt hat, das kann zehn Jahre oder länger dauern.
.

- Werbung Dezent -
© 2003 / 2024 - Copyright by Dipl. Ing. Gert Redlich - Filzbaden / Germany - Impressum und Telefon - DSGVO - Privatsphäre - Zum Flohmarkt
Bitte einfach nur lächeln : Diese Seiten sind garantiert RDE / IPW zertifiziert und für Leser von 5 bis 108 Jahren freigegeben - kostenlos natürlich.