Hier kommt eine beinahe fachfremde Story zum TK 248
Juni 2020 - von Gert Redlich - Es geht um Knackgeräusche. Also nicht um den edlen Hifi-Stereo-Ton, den der normale Besitzer auf seine Bänder aufspielt, sondern um das akustisch wahrnehmbare Knacken oder "Einrasten" der Starttaste eines GRUNDIG TK 248. Somit hat das Grundig TK 248 viele Jahre nach seiner "Pensionierung" eine sehr seltene aber leider makabre Berühmtheit erfahren.
In einem sehr alten Mordprozess vor dem Landgericht Augsburg wurde bei der Beweisfindung zur Verurteilung des Angeklagten in einem Gutachten behauptet bzw. dargelegt, dieses Knacken der Starttaste sei so einmalig (je Gerät), daß dieses besagte TK 248 als Beweisstück dem Angeklagten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zuzuordnen sei. Fatal und auch strafrechtlich unmöglich war dabei, daß dieser so benannte "Beweis" mit über 35% Gewichtung ausschlagebend für eine Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe war.
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Wie der Ingenieur die Problematik sieht :
Wir Ingenieure (aus dem Audio-Bereich) haben (mühsam) akzeptiert, daß das menschliche (und auch das tierische) Ohr das feinste Meßgerät ist, das es in der akutischen Welt gibt.
Doch das Ohr kann nichts aufheben, alles Gehörte ist weitgehend vergänglich. Sicher kann der Eine oder der Andere sich irgendwie erinnern, "was" er da mal "wie gut" gehört hatte, aber eine juristische Beweiskraft hat das nicht. Und Geräusche oder Töne aus der Vergangenheit kann man nur reproduzieren, wenn man das Original irgendwo gespeichert hatte. - So weit, so gut.
In unserem Fall kann (konnte) man das fragliche Knack-Geräusch auch nach Jahren leidlich reproduzieren. Man legt einfach eine Spule mit Band auf den Probanden (das TK 248 aus der Aservatenkammer), fädelt das Band um die Tonköpfe herum in die Leerspule ein und drückt die Startaste und nimmt dieses Geräusch auf ein separates hochwertiges Bandgerät auf.
In diesem Beweisverfahren wurde das so oder so ähnlich gemacht und daraus der Schluß gezogen, das sei genau das Knackgeräuch, welches sich auf den Mitschnitten der Erpresseranrufe von damals auf dem UHER 4000 Polizei-Bandgerät befinden.
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Bei etwa 200.000 Geräten eine sehr fragwürdige Beweiskraft
Bei Grundig wurden etwa 200.000 dieser dem TK 248 mechanisch baugleichen Bandgeräte gebaut. Wir haben hier bei uns "nur" 6 solcher mechanisch baugleichen Grundig Geräte mit unterschiedlichem Alter und unterschiedlicher Benutzungsdauer. Nur hatten wir bislang nicht die (also die für unser Museum überhaupt nicht notwendige) Technik, ein Geräusch fachlich qualitativ unanfechtbar und damit "absolut" gerichtsfest zu speichern ("relativ" genau reicht bei einem Mordfall nicht) und das Ergebnis dazu auch noch optisch anschaulich darzustellen. Das konnte man damals anscheinend (auch) noch nicht.
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Mit der modernen PC- und Audiotechnik (seit etwa 2010) ist das jetzt machbar. Die Digitalisierung macht es möglich, einen sogenannten "Fingerprint" eines beliebigen Geräuschs (andere nennen das den "footprint" = Fußabdruck) wirklich absolut baugleich und beweissicher (digital) zu sichern.
Bei Vibrationsproblemen von teuersten Anlagen wie großen Schiffsmotoren, die hörbar "aus dem Ruder laufen" und dann gleich Millionenschäden nach sich ziehen, (man kann solche Riesen-Motoren aus den Schiffen nicht mehr ausbauen), wurden die Ingenieure kreativ und fündig. Gleiches gilt sogar für uralte australische Blasröhren als Musik-Instrumente.
Aber hier bei uns im Mordfall Ursula Herrmann geht es ja "nur" um ein (weiteres) Menschenleben, das damit zertstört wird.
Wenn ich also bei ein und demselben Gerät 10 mal diese Starttaste drücke und 10 verschiedene Pegelkurven sehe, wird mir bezüglich der Beweiskraft der Eindeutigkeit jetzt schon schwindelig.
Professor Dr. Michael Hausdörfer und auch Dr. Karl Günter Schwartz haben in ihren Vorlesungen bzw. Promotionen bewiesen, daß man jeden auf dieser Welt vorkommenden "Event" in eine mathematische Formel einbringen bzw. darstellen kann und in dieser mathematischen Gleichung sind dann (hoffentlich) alle beteiligten Parameter und Variablen enthalten.
So spielt beim Druck auf diese Startaste der menschliche "Fingerdruck" (die Druckkraft des Fingers) eine durchaus entscheidende Rolle, was da für ein Geräusch erzeugt wird und wie laut es ist - und man kann es sogar sehen.
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Wir sind jetzt bei der Spectral-Analyse eines Geräusches
Den akustischen Ablauf eines Geräusches kann man also optisch darstellen. Das klappt bei einem (künstlich erzeugten) Verkehrsunfall (dem Aufprall-Knall) und so auch bei unserer Geräte-Starttaste. Doch alleine der erzeugte Schallpegel ist nicht ausreichend, wichtige Unterschiede plausibel und gerichtsfest darzustellen. Es gibt da den Begriff des "Wasserfall Spectrogramms" (den ich bis dato so nicht kannte !!!): - Ein Programmierer beschreibt das so :
- - Real-time audio spectrum analysis of a microphone signal
- - Waterfall spectrogram.
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Ein Beispiel ist dieses Diagramm einer 440Hz Stimmgabel, die der Klavier-Stimmer immer bei sich hat. Erst dieses "Wasserfall Spectrogramm" zeigt deutlich, was da alles an anderen Frequenzen als den hörbaren und auch gewünschten sauberen nackten 440Hz vorkommt. Es ist verblüffend, dieses Diagramm zu betrachten.
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FFT steht für "Fast Fourier Transformation"
Text und Bild : (https://www.eddylab.de/wirbelstromsensoren/eddylab)
Beim Wasserfall (Diagramm) ist das klassische FFT Diagramm um eine Zeitachse erweitert. Das Spektrum kann entlang der Zeitachse beobachtet werden. Diese Darstellung hebt sehr kleine Schwingungskomponenten gegenüber dem Grundrauschen hervor. In der zweidimensionalen Darstellung können sehr kleine Peaks leicht übersehen werden, insbesondere wenn diese im zeitlichen Verlauf abklingen und wieder auftauchen. Der Wasserfall zeigt das Spektrum einer 440Hz Stimmgabel für 28 sec nach dem Anschlagen. Der Graph zeigt deutlich, dass die Schwingungen bei 881 Hz und 1320 Hz (also einem Mehrfachen von 440 Hz verschwinden und wieder auftauchen.
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Damit ist das alte Gutachten auf den Prüfstand zu stellen
Inzwischen haben wir ganz prägnante Beispiele von Justizversagen, z.B. der Fall Mollath aus 2006. Gerade die bayerische Justiz sträubt sich mit allen Zähnen und Klauen gegen eine eigene von innen heraus angeregte Revision. Bayerische Gerichte machen in Bayern keine Fehler. Die Wiederaufnahme des Mollath Prozesses nach 7 Jahren Klapsmühle war eine der glücklichen und absolut unerwarteten Ausnahmen, denn "sie" (gemeint sind die "Unfehlbaren") konnten gar nicht mehr anders.
Auch in diesem Mordprozess sollte man moderne forensische und sonstige Errungenschaften der letzen 30 Jahre einsetzen und bewerten, um diesen juristischen Schmarren aus der Welt zu schaffen. In 2019 ist (in USA) mit Hilfe der Gen-Analyse (genetischer Fingerabbdruck der DNA) ein über 30 Jahre alter Mord aufgeklärt worden. Der Verurteile war unschuldig, hat aber 30 Jahre seines Lebens "gesessen". Weitere Beispiele bringt google in Mengen.
Unsere Geräte stellen wir gern zu Verfügung. Und es sind bestimmt hunderte von Sammlern, die Ihre Geräte auch für gerichtsfeste Messungen zur Verfügung stellen würden.
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Hahnebüchne Beweise einer Frau Dr. Boss - einfach unmöglich
Wenn Sie - sogar nur als unbedarfter Tonbandamateur - mitbekommen, daß der Referenz- Knackser über uralte analoge Telefonleitungen zwischen einem kleinen bayerischen Kaff und einer alten analogen Telefonzelle (vermutlich auch in solch einem Kaff auf dem Land) auf ein UHER Report 4000 mit langsamster Geschwindigkeit (der Hälfte von 4,75 cm/s) aufgenommen wurde (eigentlich war ja nur die Sprache des oder der Erpresser(s) gefragt) und wir hier im Magnetband-Labor feinste modernste Higtech- Geräte verwenden "müssen" !!!, um gerichtsfeste Beweise zu liefern, kräuseln sich Ihre Fußnägel.
Bei dieser Qualität der Beweisaufnahme kämen alle 200.000 Bandgeräte dieser Bauart als Täter-Geräte infrage. Waren die Richter wirklich so blauäugig oder ganz bewußt blind, das alles zu ignorieren ?
Ja, die so wunderschön authentisch gespielten Glossen im bundesweit ausgestrahlten Bayern-3- Fernsehen vom "Königlich bayerischen Amtsgericht" entbehren nicht der bitteren tragischen Wahrheit.
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Nachtrag vom 2. Oktober 2020 - USA - nach 22 Jahren wieder frei
In USA wurde in dieser Woche (laut FAZ) aufgrund einer DNA Analyse ein zu lebenslänglicher Haft verurteilter Gefangener freigelassen, weil er - wie er über Jahrzehnte "hartnäckig" behauptet hatte - den Mord gar nicht begangen haben konnte. Ob er nochmal in ein normales Leben einsteigen kann, auch mit einer Millionen-Abfindung, ist mehr als zweifelhaft.
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Einen letzten aktuellen Einblick in die Situation lesen sie hier :
Titel : "Der Fall Ursula Herrmann: Es bleibt der Zweifel"
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